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| Beschreibung|Zubehör|Erfahrungsberichte|Testberichte|Finanzierung|2plus3 Garantie | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Garantieverlängerung mit der 2plus3 Garantie
Mit Sicherheit Kinderleicht.
Mit der günstigen 2plus3 Garantie können Sie ganz einfach und
direkt beim Kauf Ihre 2-jährige Gewährleistung für Ihr neues Gerät auf volle 5 Jahre Schutz ausdehnen.
Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung schützt Sie die 2plus3 Garantie vom 1. Tag an gegen Reparaturkosten durch z. B. Fall-/Sturzschäden, unsachgemäße Handhabung oder Elektronikschäden. Sparen Sie Reparaturkosten!
Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Länge Ihrer Garantie bei uns mit zu entscheiden.
Mit der 2plus3 Garantie müssen Sie sich für die nächsten 5 Jahre keine Sorgen über mögliche Reparaturkosten machen. Denn Sie zahlen 0,- Euro für Ihre Reparaturkosten. Schützen Sie Ihr wertvolles Gerät mit einem günstigen Einmalbeitrag bereits ab 49 Euro. Ihr Gerät ist ab dem ersten Tag gegen sämtliche Reparaturkosten, verursacht z. B. durch unsachgemäße Handhabung, Fall-/Sturzschäden, Wasser-/Feuchtigkeitsschäden und Elektronikschäden geschützt. Schützen Sie Ihr Gerät mit der 2plus3 Garantie und seien Sie stets auf der sicheren Seite! Sie erhalten volle Reparaturkosten-Erstattung bei Defekten durch:
Zusätzlich erhalten Sie bis zu 300 Euro Kostenbeteiligung bei:
Ihr Beitrag - so günstig sind 5 Jahre Sicherheit.
Dieses Angebot gilt nicht für berufliche
oder gewerbliche Nutzung. Gewährleistungsverlängerung
Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung weitere 36 Monate Geräteschutz durch Reparaturkostenerstattung bei Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehlern.
Versicherungsgeber
Versicherungsgeber ist die
WERTGARANTIE Technische Versicherung AG Breite Straße 6-8 30159 Hannover Telefon: +49 (0)511 3032-0 Beitragsfälligkeit
(Ziffer 5 der 2plus3 Garantie-Bedingungen)
Der Beitrag ist als Einmalprämie mit Abschluss der 2plus3 Garantie bei Gerätekauf oder innerhalb von 30 Tagen nach Gerätekauf zu zahlen. Der Fachhändler ist durch WERTGARANTIE zur Entgegennahme und Weitergabe des Betrages berechtigt. Der Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungsteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatz ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge.
Vertragsbeginn
(Ziffern 2, 3 und 4 der 2plus3 Garantie-Bedingungen)
Der Vertrag kommt mit Erhalt der 2plus3 Garantie Bestätigung zustande.Vertragsbeginn: Ab Gerätekauf. Versicherungsschutz: Für Schäden durch Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler ab dem 3. bis einschließlich 5. Jahr nach Gerätekauf, für alle anderen Schäden ab Vertragsbeginn.
Zahlen Sie den Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Garantieschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag leisten. Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Laufzeit
(Ziffer 4 der 2plus3 Garantie-Bedingungen)
Der Vertrag hat eine Festlaufzeit von 5 Jahren ab Kauf des geschützten Neugerätes. Er endet automatisch nach Ablauf des 5. Versicherungsjahres bzw. mit Raub/Einbruchdiebstahl oder Totalschaden.
Ausschlüsse
Risikoausschlüsse sind Ziff. 2 d) und e) der 2plus3 Garantie-Bedingungen zu entnehmen.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser 2plus3 Team gern unter Telefon 0511 3032-451 zur Verfügung. Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den
Ombudsmann für Versicherungen Postfach 08 06 32 10006 Berlin oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. 1. Allgemeines
Die 2plus3 Garantie-Bedingungen gelten nur für in der Bundesrepublik Deutschland gekaufte Geräte.
Werden Geräte in das Ausland verbracht, finden diese Bedingungen keine Anwendung und es besteht kein
Anspruch des Kunden gegen WERTGARANTIE auf die in den folgenden Ziffern genannten Leistungen.
2. Inhalt der 2plus3 Garantie
a) WERTGARANTIE übernimmt für das erworbene neue Elektrogerät nach Ablauf der gesetzlichen
Hersteller/Fachhändler-Garantie für weitere 36 Monate die in den ersten zwei Jahren vom Hersteller/
Fachhändler geschuldete Gewährleistung gegen Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler.
b) Darüber hinaus leistet WERTGARANTIE ab Vertragsbeginn Ersatz für Kosten von Reparaturen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Fall-/Sturzschäden, Wasser-/Feuchtigkeits schäden, unsachgemäße Handhabung, Brand/Blitzschlag, Implosion/Explosion und Elektronikschäden. c) Zusätzlich zu den Leistungen nach a) und b) zahlt WERTGARANTIE ab Vertragsbeginn: - bei Raub und Einbruchdiebstahl, auch aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug, bis zu 300 Euro Kostenbeteiligung für die Ersatzbeschaffung, maximal jedoch den Verkehrswert des versicherten Gerätes im Zeitpunkt des Schadeneintritts gemäß g). - bei einem Defekt an einem versicherten Wäschetrockner bis zu 300 Euro Kostenbeteiligung für die Wiederbeschaffung der deshalb im Wäschetrockner versengten oder verbrannten Kleidungsstücke. - bei einem Defekt an einer versicherten Waschmaschine bis zu 300 Euro Kostenbeteiligung für die Wiederbeschaffung der deshalb in der Waschmaschine beschädigten Kleidung. - bei einem Defekt eines versicherten Gefriergerätes bis zu 300 Euro Kostenbeteiligung für die Wiederbeschaffung des deshalb im Gefriergerät verdorbenen Gefriergutes. - bei einem Defekt an einem versicherten TV-Gerät bis zu 300 Euro Kostenbeteiligung für Schäden an Einrichtungsgegenständen, die durch das versicherte Schadenereignis entstanden sind. d) Geräte, die gewerblich oder beruflich genutzt werden, sowie Mobiltelefone sind nicht Vertragsgegenstand. e) Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat; die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie insbesondere Schrammen und Schäden an der Lackierung; die unter die Gewährleistung des Herstellers oder Fachhändlers fallen; an oder durch Betriebssoftware/Zusatzsoftware oder mobile/n Datenträger/n, durch Computerviren, Daten-/Softwareverlust, Programmierungsfehler; an oder durch Verbrauchs materialien; durch Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen; durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch; durch Kernenergie, Erdbeben, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen. f) Im Garantiefall werden die Kosten der Reparatur (Wiederinstandsetzung oder Erneuerung) einschließlich Arbeitslohn und Wegegelder des defekten Gerätes bzw. Geräteteils ersetzt. g) Ist im Garantiefall die Reparatur des Gerätes wirtschaftlich oder tatsächlich unmöglich, so erfolgt die 2plus3 Garantie-Leistung in den ersten zwei Jahren durch Rückzahlung von 100 % des Verkaufspreises, im dritten Jahr von 80 % des Verkaufspreises, im vierten Jahr von 60 % des Verkaufspreises und im fünften Jahr von 40 % des Verkaufspreises. Die Rückzahlung des Verkaufspreises erfolgt Zug-um-Zug gegen Herausgabe des defekten Gerätes. h) Die bei Raub/Einbruchdiebstahl oder Totalschaden des Gerätes vereinbarte Zahlung erfolgt über den Fachhändler direkt an den Kunden. 3. Abschluss der 2plus3 Garantie
Die 2plus3 Garantie kann mit dem Kaufvertrag oder in den folgenden dreißig Tagen abgeschlossen werden.
4. Beginn/Ende der 2plus3 Garantie
a) Der Vertrag kommt mit Erhalt der 2plus3 Garantie-Bestätigung zustande. Er beginnt mit Kaufdatum.
b) Für die 2plus3 Garantie gilt eine feste Laufzeit von insgesamt 5 Jahren nach Erwerb des Neugerätes. Der Garantieschutz gemäß Ziffer 2 a) besteht für das 3. bis 5. Jahr nach dem Verkauf. c) Der Vertrag endet auch in den unter Ziffer 2 h) benannten Fällen. 5. Prämie
Der Beitrag wird als Einmalprämie bei Abschluss der 2plus3 Garantie erhoben. Die Beiträge sind nach
Geräte verkaufspreisen (brutto) gestaffelt und inkl. der jeweils gültigen Versicherungssteuer (zur Zeit 19%)
pro registriertem Gerät aus dem Produkt-Informationsblatt des Garantieheftes ersichtlich.
6. Garantiefall
a) Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen legt der Kunde beim Fachhändler die 2plus3 Garantie
und die 2plus3 Garantie-Bestätigung vor.
b) Rechnungen hat der Kunde WERTGARANTIE innerhalb von 1 Monat nach Reparatur mit der ausgefüllten Reparatur-Meldung einzureichen. Aus der Rechnung müssen die ausgeführten Arbeiten und die Ersatzteilpreise sowie Wegegelder im Einzelnen zu ersehen sein. Die Sache ist jeweils zur Besichtigung durch WERTGARANTIE auf die Dauer von einem Monat nach Einreichung der Rechnung zur Verfügung zu halten. c) Bei Einbruchdiebstahl und Raub hat der Kunde WERTGARANTIE innerhalb von 1 Monat den Nachweis über Stellung der Strafanzeige bei der Polizei sowie die Originalrechnung für die Kostenbeteiligung zur Ersatzbeschaffung der versicherten Sache einzureichen. 7. Übergang der 2plus3 Garantie auf nachfolgende Eigentümer
Diese 2plus3 Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person, die das Produkt legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.
8. Schlussbestimmungen
a) Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen
Vorschriften. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
b) Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines Anspruchs bis zum Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt. c) Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus den Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig. d) Es gilt deutsches Recht
Dies sind Informationen des Herstellers, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Abbildung kann von Originalware abweichen. Unvorhersehbare Lieferengpässe bei Lieferanten, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||

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