Für welche Projekte ist eine Baugenehmigung erforderlich?8 Minuten

Für welche Projekte ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Baugenehmigungen sind meistens nur für größere Projekte erforderlich. Jetzt erfahren, bis zu welcher Größe Sie genehmigungsfrei bauen können.

20.08.2021Wenn Sie ein Haus bauen, ist hierfür auf jeden Fall eine Baugenehmigung erforderlich. Doch wie sieht es bei einer Garage, einem Swimming-Pool oder bei anderen kleineren Projekten aus?

Viele Hausbesitzer gehen davon aus, dass sie hierfür keine Baugenehmigungen benötigen und beginnen einfach mit den Arbeiten. Das bringt jedoch häufig Probleme mit sich – beispielsweise durch Bußgelder. Bei schweren Verstößen kann es sogar notwendig sein, das entsprechende Bauwerk wieder abzureißen. Deshalb ist es sehr wichtig, sich genau über die erforderlichen Baugenehmigungen zu informieren.

Die Regelungen für verschiedene Bauprojekte

In den folgenden Abschnitten stellen wir Ihnen einige beliebte Bauprojekte vor. Dabei gehen wir darauf ein, ob hierfür eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Baugenehmigung für Gartenhaus

Ob für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab – insbesondere von der Größe, vom Standort und von der geplanten Nutzung. Kleine Gartenhäuser, die Sie nur als Geräteschuppen nutzen, sind meistens genehmigungsfrei – in den meisten Bundesländern allerdings nur in bebauten Ortsteilen.

Allgemeine Angaben zur erlaubten Größe lassen sich jedoch nicht machen, da die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Daher ist es wichtig, sich stets beim örtlichen Bauamt über die Bestimmungen zu informieren. Die unten stehende Tabelle gibt einen groben Überblick darüber, bis zu welcher Größe innerhalb einer Siedlung keine Baugenehmigung erforderlich ist:
BundeslandGartenhaus ohne Baugenehmigung
Baden-Württembergbis zu 40 m³
Bayernbis zu 75 m³
Berlinbis zu 10 m³
Brandenburgbis zu 75 m³
Bremenbis zu 10 m³
Hamburgbis zu 30 m³
Hessenbis zu 30 m³
Mecklenburg-Vorpommernbis zu 10 m²
Niedersachsenbis zu 40 m³
Nordrhein-Westfalenbis zu 75 m³
Rheinland-Pfalzbis zu 50 m³
Saarlandbis zu 10 m³
Sachsenbis zu 10 m³
Sachsen-Anhaltbis zu 10 m³
Schleswig-Holsteinbis zu 30 m³
Thüringenbis zu 10 m³
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Baugenehmigung für Carport

Auch für den Bau eines Carports kann es notwendig sein, eine Baugenehmigung einzuholen. Allerdings ist dieser häufig auch genehmigungsfrei. Für die genauen Regelungen sind die Bundesländer verantwortlich.

Zum Beispiel in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der Bau grundsätzlich genehmigungsfrei – wenn Sie sich an die geltenden Bauverordnungen halten und eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Die Regelungen für alle weiteren Bundesländer, finden Sie in der folgenden Tabelle:
BundeslandCarpot ohne Baugenehmigung
Baden-Württembergbis zu 30 m²
Bayernbis zu 50 m²
Berlinbis zu 30 m²
Brandenburgbis zu 150 m²
Bremenbis zu 50 m²
Hamburgbis zu 50 m²
Hessenbis zu 50 m²
Mecklenburg-Vorpommernbis zu 30 m²
Niedersachsenbis zu 30 m²
Nordrhein-Westfalenbis zu 30 m²
Rheinland-Pfalzbis zu 50 m²
Saarlandbis zu 36 m²
Sachsenbis zu 50 m²
Sachsen-Anhaltbis zu 50 m²
Schleswig-Holsteink.A.
Thüringenbis zu 40 m²

Baugenehmigung für Terrassenüberdachung

Bei der Terrassenüberdachung handelt es sich um einen Anbau zu Ihrem Gebäude, sodass hierfür grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die einzige Ausnahme stellt hierbei Hessen dar. Hier ist für die Terrassenüberdachung grundsätzlich keine Genehmigung erforderlich.

Darüber hinaus haben die übrigen Bundesländer für kleinere Bauprojekte ebenfalls Ausnahmen eingeführt. In den meisten Ländern liegt die Grenze bei einer Fläche von 30 m².
BundeslandTerrassenüberdachung ohne Baugenehmigung
Baden-Württemberg30 m²
Bayern30 m²
Berlin30 m²
Brandenburg20 m²
Bremenk.A.
Hamburg30 m²
Hessenalle Größen genehmigungsfrei
Mecklenburg-Vorpommern30 m²
Niedersachsen30 m²
Nordrhein-Westfalen30 m²
Rheinland-Pfalzk.A.
Saarland36 m²
Sachsen30 m²
Sachsen-Anhalt30 m²
Schleswig-Holstein30 m²
Thüringen30 m²
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Baugenehmigung für Pool

Auch für den Swimming-Pool kann eine Baugenehmigung erforderlich sein – in der Regel aber nur für größere Projekte. Normalerweise sind Pools bis zu einem Inhalt von 100 m³ genehmigungsfrei. Allerdings ist es auch hierbei wichtig, sich in der Landes-Bauordnung für Ihren Wohnort zu vergewissern.

Baugenehmigung für Wintergarten

Für den Wintergarten ist fast immer eine Baugenehmigung erforderlich – insbesondere wenn Sie diesen beheizen wollen. Ausnahmen gibt es nur in einigen Bundesländern – zum Beispiel Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und in Thüringen. Hier sind Kalt-Wintergärten ohne Heizung bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei.
BundeslandWintergarten ohne Baugenehmigung
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburgbis zu 20 m² und 75 m³
BremenWintergarten muss überwiegend verglast sein und auf einer im Bebauungsplan als überbaubar ausgezeichneten Fläche stehen
Hamburg
Hessenbis zu 30 m²
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalenbis zu 30 m², mind. 3 m Entfernung zur Nachbargrenze
Rheinland-Pfalzunbeheizt und ebenerdig, max. 50 m³
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringenbis zu 20 m² und 75 m³, verglaster Wintergarten an Außenwand eines Gebäudes
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Baugenehmigung für Garage

Der Bau einer Garage ist häufig genehmigungsfrei, solange Sie die erlaubte Größe hierfür nicht überschreiten. Die Grenzwerte sind dabei jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden.

In den meisten Ländern liegt sie entweder bei 30 m² (Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland) oder bei 50 m² (Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt). In den übrigen Ländern gelten andere Grenzwerte.
BundeslandGarage ohne Baugenehmigung
Baden-Württembergbis zu 30 m²
Bayernbis zu 50 m²
Berlinbis zu 30 m²
Brandenburgbis zu 50 m²
Bremenbis zu 50 m²
Hamburgbis zu 50 m²
Hessenbis zu 50 m²
Mecklenburg-Vorpommernbis zu 30 m²
Niedersachsenbis zu 30 m²
Nordrhein-Westfalenbis zu 30 m²
Rheinland-Pfalzbis zu 50 m²
Saarlandbis zu 36 m²
Sachsenbis zu 50 m²
Sachsen-Anhaltbis zu 50 m²
Schleswig-Holsteinbis zu 20 m²
Thüringenbis zu 40 m²
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Fazit: kleinere Projekte können Sie ohne Baugenehmigung durchführen

Ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Projekt benötigen, hängt von vielen Faktoren ab – von der Art des Bauwerks, von der Größe und von Ihrem Wohnort. Da die Vorschriften sehr detailliert und von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, ist es nicht möglich, allgemeine Regeln anzugeben.

Die genannten Vorschriften dienen nur zur Orientierung und sind ohne Gewähr. Deshalb sollten Sie bei jedem Projekt zuvor beim örtlichen Bauamt nachfragen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. So sind Sie stets auf der sicheren Seite.
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