Für welche Projekte ist eine Baugenehmigung erforderlich?8 Minuten
Baugenehmigungen sind meistens nur für größere Projekte erforderlich. Jetzt erfahren, bis zu welcher Größe Sie genehmigungsfrei bauen können.
20.08.2021Wenn Sie ein Haus bauen, ist hierfür auf jeden Fall eine Baugenehmigung erforderlich. Doch wie sieht es bei einer Garage, einem Swimming-Pool oder bei anderen kleineren Projekten aus?
Viele Hausbesitzer gehen davon aus, dass sie hierfür keine Baugenehmigungen benötigen und beginnen einfach mit den Arbeiten. Das bringt jedoch häufig Probleme mit sich – beispielsweise durch Bußgelder. Bei schweren Verstößen kann es sogar notwendig sein, das entsprechende Bauwerk wieder abzureißen. Deshalb ist es sehr wichtig, sich genau über die erforderlichen Baugenehmigungen zu informieren.
Die Regelungen für verschiedene Bauprojekte
In den folgenden Abschnitten stellen wir Ihnen einige beliebte Bauprojekte vor. Dabei gehen wir darauf ein, ob hierfür eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Baugenehmigung für Gartenhaus
Ob für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab – insbesondere von der Größe, vom Standort und von der geplanten Nutzung. Kleine Gartenhäuser, die Sie nur als Geräteschuppen nutzen, sind meistens genehmigungsfrei – in den meisten Bundesländern allerdings nur in bebauten Ortsteilen.
Allgemeine Angaben zur erlaubten Größe lassen sich jedoch nicht machen, da die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Daher ist es wichtig, sich stets beim örtlichen Bauamt über die Bestimmungen zu informieren. Die unten stehende Tabelle gibt einen groben Überblick darüber, bis zu welcher Größe innerhalb einer Siedlung keine Baugenehmigung erforderlich ist:
Bundesland | Gartenhaus ohne Baugenehmigung |
---|
Baden-Württemberg | bis zu 40 m³ |
Bayern | bis zu 75 m³ |
Berlin | bis zu 10 m³ |
Brandenburg | bis zu 75 m³ |
Bremen | bis zu 10 m³ |
Hamburg | bis zu 30 m³ |
Hessen | bis zu 30 m³ |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 10 m² |
Niedersachsen | bis zu 40 m³ |
Nordrhein-Westfalen | bis zu 75 m³ |
Rheinland-Pfalz | bis zu 50 m³ |
Saarland | bis zu 10 m³ |
Sachsen | bis zu 10 m³ |
Sachsen-Anhalt | bis zu 10 m³ |
Schleswig-Holstein | bis zu 30 m³ |
Thüringen | bis zu 10 m³ |
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Baugenehmigung für Carport
Auch für den Bau eines Carports kann es notwendig sein, eine Baugenehmigung einzuholen. Allerdings ist dieser häufig auch genehmigungsfrei. Für die genauen Regelungen sind die Bundesländer verantwortlich.
Zum Beispiel in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der Bau grundsätzlich genehmigungsfrei – wenn Sie sich an die geltenden Bauverordnungen halten und eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Die Regelungen für alle weiteren Bundesländer, finden Sie in der folgenden Tabelle:
Bundesland | Carpot ohne Baugenehmigung |
---|
Baden-Württemberg | bis zu 30 m² |
Bayern | bis zu 50 m² |
Berlin | bis zu 30 m² |
Brandenburg | bis zu 150 m² |
Bremen | bis zu 50 m² |
Hamburg | bis zu 50 m² |
Hessen | bis zu 50 m² |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 30 m² |
Niedersachsen | bis zu 30 m² |
Nordrhein-Westfalen | bis zu 30 m² |
Rheinland-Pfalz | bis zu 50 m² |
Saarland | bis zu 36 m² |
Sachsen | bis zu 50 m² |
Sachsen-Anhalt | bis zu 50 m² |
Schleswig-Holstein | k.A. |
Thüringen | bis zu 40 m² |
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung
Bei der Terrassenüberdachung handelt es sich um einen Anbau zu Ihrem Gebäude, sodass hierfür grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich ist. Die einzige Ausnahme stellt hierbei Hessen dar. Hier ist für die Terrassenüberdachung grundsätzlich keine Genehmigung erforderlich.
Darüber hinaus haben die übrigen Bundesländer für kleinere Bauprojekte ebenfalls Ausnahmen eingeführt. In den meisten Ländern liegt die Grenze bei einer Fläche von 30 m².
Bundesland | Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung |
---|
Baden-Württemberg | 30 m² |
Bayern | 30 m² |
Berlin | 30 m² |
Brandenburg | 20 m² |
Bremen | k.A. |
Hamburg | 30 m² |
Hessen | alle Größen genehmigungsfrei |
Mecklenburg-Vorpommern | 30 m² |
Niedersachsen | 30 m² |
Nordrhein-Westfalen | 30 m² |
Rheinland-Pfalz | k.A. |
Saarland | 36 m² |
Sachsen | 30 m² |
Sachsen-Anhalt | 30 m² |
Schleswig-Holstein | 30 m² |
Thüringen | 30 m² |
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Baugenehmigung für Pool
Auch für den Swimming-Pool kann eine Baugenehmigung erforderlich sein – in der Regel aber nur für größere Projekte. Normalerweise sind Pools bis zu einem Inhalt von 100 m³ genehmigungsfrei. Allerdings ist es auch hierbei wichtig, sich in der Landes-Bauordnung für Ihren Wohnort zu vergewissern.
Baugenehmigung für Wintergarten
Für den Wintergarten ist fast immer eine Baugenehmigung erforderlich – insbesondere wenn Sie diesen beheizen wollen. Ausnahmen gibt es nur in einigen Bundesländern – zum Beispiel Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und in Thüringen. Hier sind Kalt-Wintergärten ohne Heizung bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei.
Bundesland | Wintergarten ohne Baugenehmigung |
---|
Baden-Württemberg | ✗ |
Bayern | ✗ |
Berlin | ✗ |
Brandenburg | bis zu 20 m² und 75 m³ |
Bremen | Wintergarten muss überwiegend verglast sein und auf einer im Bebauungsplan als überbaubar ausgezeichneten Fläche stehen |
Hamburg | ✗ |
Hessen | bis zu 30 m² |
Mecklenburg-Vorpommern | ✗ |
Niedersachsen | ✗ |
Nordrhein-Westfalen | bis zu 30 m², mind. 3 m Entfernung zur Nachbargrenze |
Rheinland-Pfalz | unbeheizt und ebenerdig, max. 50 m³ |
Saarland | ✗ |
Sachsen | ✗ |
Sachsen-Anhalt | ✗ |
Schleswig-Holstein | ✗ |
Thüringen | bis zu 20 m² und 75 m³, verglaster Wintergarten an Außenwand eines Gebäudes |
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Baugenehmigung für Garage
Der Bau einer Garage ist häufig genehmigungsfrei, solange Sie die erlaubte Größe hierfür nicht überschreiten. Die Grenzwerte sind dabei jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In den meisten Ländern liegt sie entweder bei 30 m² (Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland) oder bei 50 m² (Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt). In den übrigen Ländern gelten andere Grenzwerte.
Bundesland | Garage ohne Baugenehmigung |
---|
Baden-Württemberg | bis zu 30 m² |
Bayern | bis zu 50 m² |
Berlin | bis zu 30 m² |
Brandenburg | bis zu 50 m² |
Bremen | bis zu 50 m² |
Hamburg | bis zu 50 m² |
Hessen | bis zu 50 m² |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 30 m² |
Niedersachsen | bis zu 30 m² |
Nordrhein-Westfalen | bis zu 30 m² |
Rheinland-Pfalz | bis zu 50 m² |
Saarland | bis zu 36 m² |
Sachsen | bis zu 50 m² |
Sachsen-Anhalt | bis zu 50 m² |
Schleswig-Holstein | bis zu 20 m² |
Thüringen | bis zu 40 m² |
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Fazit: kleinere Projekte können Sie ohne Baugenehmigung durchführen
Ob Sie eine Baugenehmigung für Ihr Projekt benötigen, hängt von vielen Faktoren ab – von der Art des Bauwerks, von der Größe und von Ihrem Wohnort. Da die Vorschriften sehr detailliert und von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, ist es nicht möglich, allgemeine Regeln anzugeben.
Die genannten Vorschriften dienen nur zur Orientierung und sind ohne Gewähr. Deshalb sollten Sie bei jedem Projekt zuvor beim örtlichen Bauamt nachfragen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. So sind Sie stets auf der sicheren Seite.
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